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Steuerberatung

Aktenvernichtung für Steuerberatung und Buchhaltung

In einer Steuerberatungskanzlei laufen die Belege vieler Mandanten zusammen, dazu Lohnunterlagen, Steuerbescheide und Jahresabschlüsse. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist muss das alles nachvollziehbar und sicher weg.

Unterlagen

Was typischerweise anfällt

  • Buchhaltungsbelege und Kontoauszüge
  • Lohnkonten und Lohnzettel
  • Steuererklärungen und Bescheide
  • Jahresabschlüsse und Saldenlisten
  • Kopien von Ausweisen und Verträgen der Mandanten
  • Interne Arbeitspapiere und Ausdrucke

Schutzbedarf

Belege und Lohnunterlagen enthalten Einkommensdaten, Kontonummern und Sozialversicherungsnummern. Damit haben sie hohen Schutzbedarf.

Wir vernichten Ordner samt Metallbügel und Datenträger mit unserer eigenen Maschine im eigenen Betrieb. Fragen zu Ihrem Bestand? Sprechen Sie uns an.

Pflichten

Was rechtlich dazugehört

§ 132 BAO

Aufbewahrungsfrist

Bücher, Aufzeichnungen und Belege sind 7 Jahre aufzubewahren, gerechnet ab dem Ende des Kalenderjahres. Für Unterlagen zu Grundstücken gelten 22 Jahre.

§ 132 BAO

Länger bei offenen Verfahren

Unterlagen, die für ein anhängiges Abgabenverfahren von Bedeutung sind, müssen auch über die Frist hinaus aufbewahrt werden.

Art. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO

Datenminimierung

Ist die Frist abgelaufen und werden die Daten nicht mehr gebraucht, sind sie zu löschen. Bei Papier heißt das: vernichten.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Welche Fristen für einzelne Unterlagen gelten, klären Sie im Zweifel mit Ihrer Kammer oder Rechtsberatung.

Ablauf

So lässt sich das organisieren

01

Zum Jahreswechsel aussondern

Mit Beginn eines neuen Kalenderjahres läuft für einen weiteren Jahrgang die 7-Jahres-Frist ab. Das ist ein guter Zeitpunkt, die Jahrgänge gesammelt zu vernichten.

02

Große Mengen

In Wien holen wir Archivbestände mehrerer Mandanten in einem Termin ab, aus den anderen Bundesländern kommen sie per GLS, ein Etikett je Karton. Ordner müssen nicht ausgeräumt werden.

03

Rückgabe statt Vernichtung prüfen

Originalbelege gehören meist dem Mandanten. Klären Sie vorab, was zurückgegeben und was vernichtet wird.

Versand, Selbstanlieferung und Abholung im Detail: So funktioniert's. Preise und Wege je Bundesland: Aktenvernichtung nach Bundesland.

FAQ

Häufige Fragen

Wie lange müssen Buchhaltungsunterlagen aufbewahrt werden?

Nach § 132 BAO 7 Jahre ab dem Ende des Kalenderjahres, Unterlagen zu Grundstücken 22 Jahre. Sind sie für ein laufendes Abgabenverfahren wichtig, auch länger.

Zum Weiterlesen

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Nennen Sie uns Menge und den passenden Weg. Bei Versand erhalten Sie das GLS-Etikett per E-Mail.

Vernichtungsnachweis per E-MailOrdner samt MetallbügelAbholung · Versand · Selbstanlieferung